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   VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92   

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https://dejure.org/1993,10799
VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92 (https://dejure.org/1993,10799)
VG Leipzig, Entscheidung vom 29.07.1993 - 2 K 1047/92 (https://dejure.org/1993,10799)
VG Leipzig, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 2 K 1047/92 (https://dejure.org/1993,10799)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Wie sind Restitutionsansprüche in den neuen Bundesländern sicherbar?

    Auszug aus VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92
    Die einem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die den Eindruck erweckt, die Klage könne nur schriftlich eingelegt werden, setzt die Frist nicht in Lauf (vgl.: BVerwGE 57, 188 ).

    bzw. rechtzeitig einzulegen (so auch: BVerwGE 57, 188 (190); Kopp, VwGO , 9. Aufl., § 58 Rn. 12).

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92
    Zwar würde eine Aufhebung des Bescheides gemäß §§ 11 Abs. 2 Satz 2, 12 Abs. 3 Satz 1 Investitionsvorranggesetz - InVorG - i.V.m. Art. 14 Abs. 5 Satz 2 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes dazu führen, daß der Rückübertragungsanspruch wiederauflebt, bzw., der Vermögenswert zurückzuübertragen ist (BVerwG, Urt. v. 18.12.1992, VIZ 1993, 155 ).
  • VG Leipzig, 21.10.1993 - 2 K 869/92

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren II K 187/92 und 2 K 869/92 und die Verwaltungsakte verwiesen.
  • LG Berlin, 16.07.1991 - 84 S 3/91

    Glockenläuten

    Auszug aus VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92
    Hingegen ist der Rückübertragungsanspruch gemäß § 3 Abs. 1 VermG öffentlich-rechtlicher Natur, da er vor den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen geltend zu machen und ggf. vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgen ist (vgl. LG Berlin, Urt. v. 16.07.1991, VIZ 1991, 34).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Zur Berücksichtigung des Bestehens einer Privathaftpflichtversicherung

    Auszug aus VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92
    Denn die Erbengemeinschaft ist wegen fehlender Rechtsfähigkeit nicht beteiligungsfähig i.S.d. 61 Nr. 1, 2. Alt. VwGO (so auch: VGH München, BayVBl. 1984, 186; vgl. auch: Palandt - Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch , 51. Aufl., Einf. v. § 2032 Rn. 1).
  • LG Dortmund, 30.09.1992 - 1 S 190/92
    Auszug aus VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92
    Einer Anordnung der Verfügungs- und Veräußerungssperre nach § 3 Abs. 3 VermG kann daher keine Wirkung mehr zukommen, so daß die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage ins "Leere laufen" würde (so auch: SächsOVG, Beschl. v. 2,4.03.1993, - 1 S 190/92 -).
  • KreisG Suhl, 27.01.1992 - SU 1 S 91.111
    Auszug aus VG Leipzig, 29.07.1993 - 2 K 1047/92
    Durch eine nachfolgende Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerinnen mit ihrer rückwirkenden Vollzugshemmung sind jedoch die privatrechtlichen Wirkungen nicht mehr zu beseitigen (vgl.: KG Suhl, Beschl. v. 27.01.1992, VIZ 1992, 365).
  • VG Leipzig, 21.10.1993 - 2 K 869/92
    Am 23.09.1992 stellte die Klägerin zu 1) als Vertreterin der Erbengemeinschaft Reifegerste einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, welcher durch Beschluß des Verwaltungsgerichts Leipzig (Az.: 2 K 1047/92) vom 29.07.1993 abgelehnt wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (2 K 869/92, 2 K 1047/92) und der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsakte, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

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